Hilfeart und Aufnahmekriterien


Wir möchten einen unkomplizierten aber behutsamen Aufnahmeprozess ermöglichen.

Da eine Heimunterbringung eine einschneidende Veränderung für das Kind und die Familie bedeutet, ist es uns wichtig, dass dieser Übergang sorgfältig geplant und begleitet ist. 

Wir möchten sicherstellen, dass wir dem Kind die passenden Rahmenbedingungen für seinen Förderbedarf bieten können. Daher reflektieren wir vorab, ob wir für das Kind eine tragfähige Zukunftsperspektive erarbeiten können und ob das Kind gut in die Gruppe des Kinderhauses integriert werden kann. Auch stellen wir sicher, dass wir einen passenden Platz im Kindergarten bzw. in der Schule vorhanden haben. 

Wir bitten deshalb um einen guten Austausch und möglichst aussagekräftige Informationen über das Kind vorab. Auch ein Kennenlernen des Kindes, der Eltern und des Jugendamtes in unserem Hause gehört dazu, um die Möglichkeit zu bieten, dass sich alle Beteiligten am Hilfeprozess einen Eindruck vom Kinderhaus verschaffen und ihre Wünsche und Ziele vorab formulieren können.  


Hilfeart und Rechtsgrundlagen:
Wir betreuen Kinder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII i.V. m
§ 27    (Hilfe zur Erziehung)
§ 34    (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen)
§ 35 a (Eingliederung für seelisch Behinderte und Jugendliche)
§ 41    (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
Aufnahmealter:
Wir nehmen Jungen und Mädchen im Alter von 4-11 Jahren auf und begleiten und fördern sie bis zu ihrer Rückführung in die Herkunftsfamilie, bis zu ihrer Verselbstständigung oder bis zur Beendigung der Jugendhilfe.

Aufnahmekriterium:
Wir nehmen Kinder mit heilpädagogischem und therapeutischem Förderbedarf auf. Ebenso nehmen wir Kinder mit leichten körperlichen und geistigen Behinderungen auf.  
Kinder die bei uns unterbracht sind, sind in ihrer altersgemäßen Entwicklung aufgrund hochbelasteter Familiensysteme, Entwicklungsverzögerungen, Deprivationssyndromen, Verhaltens- und emotionalen Störungen erheblich beeinträchtigt. 

Ausschlusskriterium:
Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung, suchtkranke und akut psychisch kranke Kinder, Jugendliche mit manifest delinquentem Verhalten und massiv gewaltbereite Jugendliche.