Ausschlusskriterium:
Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung, suchtkranke und akut psychisch kranke Kinder, Jugendliche mit manifest delinquentem Verhalten und massiv gewaltbereite Jugendliche.
Aufnahmeprozess:
Wir möchten einen unkomplizierten aber behutsamen Aufnahmeprozess ermöglichen.
Da eine Heimunterbringung eine einschneidende Veränderung für das Kind und die Familie bedeutet, ist es uns wichtig, dass dieser Übergang sorgfältig geplant und begleitet ist.
Wir möchten sicherstellen, dass wir dem Kind die passenden Rahmenbedingungen für seinen Förderbedarf bieten können. Daher reflektieren wir vorab, ob wir für das Kind eine tragfähige Zukunftsperspektive erarbeiten können und ob das Kind gut in die Gruppe des Kinderhauses integriert werden kann. Auch stellen wir sicher, dass wir einen passenden Platz im Kindergarten bzw. in der Schule vorhanden haben.
Wir bitten deshalb um einen guten Austausch und möglichst aussagekräftige Informationen über das Kind vorab. Auch ein Kennenlernen des Kindes, der Eltern und des Jugendamtes in unserem Hause gehört dazu. So können sich alle Beteiligten einen Eindruck verschaffen und ihre Wünsche und Ziele vorab formulieren.
Infomaterial:
Gerne können Sie als Jugendamt bei uns folgende Informationen anfordern:
- Flyer
- Kurzkonzept
- Betriebserlaubnis
- Leistungsvereinbarung
- Entgeltvereinbarung